NIS2 Richtlinie
Die NIS2 Richtlinie ist eine überarbeitete EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit in kritischen Infrastrukturen und digitalen Diensten. Sie erweitert und ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016, um den aktuellen Bedrohungen und technologischen Entwicklungen besser gerecht zu werden. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen und Behörden gegenüber Cyberangriffen EU-weit zu stärken und ein einheitliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
NIS2 richtet sich an „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen aus verschiedenen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Finanzwesen und öffentliche Verwaltung. Sie legt unterschiedliche Pflichten und Sicherheitsanforderungen je nach Kritikalität der Organisation fest.
Vorteile:
- Harmonisierung der Cybersicherheitsstandards in der EU
- Verbesserter Schutz kritischer Infrastrukturen
- Erhöhte Transparenz durch Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Förderung der Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten
Nachteile:
- Erhöhter administrativer Aufwand und Compliance-Kosten für betroffene Unternehmen
- Komplexität bei der Umsetzung und unterschiedlichen nationalen Interpretationen
- Mögliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Anwendungsbereich
Fazit:
Die NIS2 Richtlinie ist ein zentraler Schritt für die Cybersicherheit in Europa, der bestehende Sicherheitslücken schließen und den Schutz kritischer Dienste verbessern soll. Trotz zusätzlicher Anforderungen bietet sie Unternehmen und Behörden eine wichtige Grundlage, um sich gegen die wachsenden Cyberbedrohungen besser zu wappnen.