Die Uhr tickt… Sind Sie bereit?

Es gibt viele Gründe, weshalb Unternehmen heutzutage Grund zur Sorge haben – ganz oben in der Top Ten stehen mittlerweile die Bedenken im Zusammenhang mit der korrekten Implementierung der europäischen NIS2-Richtlinie. Dabei zählen zu den häufigsten Sorgen unter anderem hohe Implementierungskosten, Fachkräftemangel, strengere Meldepflichten, hohe Sanktionen sowie die generelle Komplexität per Compliance.

Unternehmen benötigen daher eine fundierte Vorbereitung und Unterstützung, um die neuen Anforderungen der NIS2 erfolgreich umzusetzen.

Was ist NIS2 und warum ist sie wichtig?

Es fühlt sich fast wie ein Déjà-vu an: Plötzlich ist der Stichtag da, und viele Unternehmen sind, wie schon bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), schlecht oder gar nicht vorbereitet. Dabei ist die novellierte Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS2) bereits am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, um die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab diesem Datum müssen Unternehmen die verschärften Anforderungen erfüllen.

Die dringende Umsetzung der NIS2-Richtlinie

Mit dem näher rückenden Stichtag gewinnt das Thema für Unternehmen jeder Größe an Priorität. Es geht jedoch nicht nur um eine weitere Regulierung. Die NIS2-Richtlinie bringt Vorteile für uns alle: Unternehmen, staatliche Institutionen und Privatpersonen sind zunehmend von Cyberbedrohungen betroffen, wie Hackerangriffen, Datenlecks und gezielten Cyberattacken. Die Folgen solcher Angriffe sind gravierend und reichen von finanziellen Verlusten über gestohlene Identitäten bis hin zu Störungen kritischer Infrastrukturen.

Wachsende Bedrohungen erfordern neue Sicherheitsstandards

Die Menge an sensiblen Daten, die digital verarbeitet werden, wächst stetig. Damit steigt auch das Risiko von Datenschutzverletzungen. Um die Cybersicherheit in kritischen Infrastrukturen zu stärken und den Schutz vor neuen Bedrohungen zu verbessern, hat die Europäische Union die NIS2-Richtlinie als überarbeitete Version der NIS-Richtlinie von 2016 entwickelt. NIS2 verschärft die Anforderungen an Unternehmen und legt fest, welche Branchen strengere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen sind vor allem Sektoren, die als kritisch für die Wirtschaft und Gesellschaft gelten. Dazu gehören Energieversorger, Banken, Gesundheitsdienste, Verkehrsunternehmen sowie Digital-Dienstleister, die online Marktplätze, Suchmaschinen oder soziale Netzwerkplattformen betreiben. Diese Unternehmen müssen erhöhte Sicherheitsstandards einhalten und regelmäßige Sicherheitsprüfungen durchführen.

NIS2-Betroffenheitsprüfung

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie der EU betroffen ist?
Die NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSI bietet Ihnen in wenigen Schritten dafür eine erste Orientierung.

BSI und KRITIS: Wichtige Maßnahmen für kritische Infrastrukturen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie, insbesondere für Betreiber sogenannter Kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Diese betreffen unter anderem Energieversorger, Wasserwerke, Verkehrsanlagen und Krankenhäuser. Für diese Einrichtungen ist es besonders wichtig, Maßnahmen zur Cybersicherheit zu ergreifen, um ihre Systeme und Daten vor Angriffen zu schützen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Sicherheitsmaßnahmen sind starke Authentifizierungsverfahren sowie effektive Zugriffskontrollen. Diese stellen sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zu sensiblen Daten und Systemen haben, was die Sicherheit der Anlagen und die Integrität der betrieblichen Prozesse gewährleistet.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Uhr tickt für Unternehmen, die die NIS2-Richtlinie noch nicht umgesetzt haben. Wer untätig bleibt, riskiert hohe Bußgelder. Diese können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Umsetzung der Richtlinie ist somit kosteneffizienter als das Risiko von Strafen.

Weitere Risiken und rechtliche Konsequenzen

Neben den finanziellen Sanktionen drohen Unternehmen auch rechtliche Konsequenzen. Dazu gehört der Entzug von Betriebsgenehmigungen oder der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Das größte Risiko bleibt jedoch die Bedrohung durch Cyberkriminalität: Wer die Cybersicherheitsanforderungen nicht erfüllt, öffnet Cyberkriminellen Tür und Tor. Sicherheitsvorfälle können zu erheblichen Geschäftsausfällen, einem beschädigten Ruf und langfristigen wirtschaftlichen Verlusten führen, die im schlimmsten Fall bis zur Insolvenz reichen.

 

NIS2 harmonisiert die Cybersicherheit auf europäischer Ebene

Die NIS2-Richtlinie spielt darüber hinaus eine Schlüsselrolle bei der Harmonisierung der Cybersicherheit auf europäischer Ebene, denn die digitale Welt kennt keine Ländergrenzen. Durch die Festlegung verbindlicher Standards für die IT-Sicherheit und die Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitsvorfällen hat die Richtlinie das Ziel, Vertrauen in digitale Systeme zu stärken und Cybersicherheitsstandards einheitlich zu erhöhen.

Unternehmen, die die Anforderungen von NIS2 erfüllen, sind somit viel besser gerüstet, um auf Cyberbedrohungen zu reagieren und ihre IT-Systeme gegen Angriffe abzusichern. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessert, um zukünftigen Bedrohungslagen schneller und effektiver zu begegnen.

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NIS2 leicht gemacht: Wie unveränderbarer Speicher zur Compliance beiträgt

Die neue NIS2-Richtlinie stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu verstärken und ihre Datenintegrität zu gewährleisten. Mit unveränderbarem Speicher (Immutable Storage) können sie sicherstellen, dass kritische Daten dauerhaft geschützt sind und nicht manipuliert werden können. Diese Technologie bietet nicht nur erhöhte Sicherheit, sondern erfüllt auch die strengen Anforderungen der NIS2.

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Zentrale Anforderungen und Ziele von NIS2

Durch ihren erweiterten Anwendungsbereich wird ein viel größerer Teil der digitalen Wirtschaft durch NIS2 abgedeckt. Unternehmen, die bisher keine umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen treffen mussten, stehen nun vor der Herausforderung, ihre Cybersicherheitsstrategien grundlegend zu überdenken und schnell anzupassen:

NIS 2 - Erweiterte Verpflichtungen für Unternehmen - RNT Rausch GmbH

Erweiterte Verpflichtungen für Unternehmen

Mit der NIS2-Richtlinie müssen Unternehmen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören ein verbessertes Risikomanagement, Maßnahmen zur Prävention von Cyberangriffen sowie die Einführung von Protokollen zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Insbesondere die Meldepflichten wurden erweitert: Unternehmen sind nun verpflichtet, Cyberangriffe und sicherheitsrelevante Vorfälle innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung an die zuständigen Behörden zu melden. Dies sorgt für eine schnellere Reaktionsfähigkeit und minimiert das Risiko von Schäden. Zusätzlich fordert NIS2, dass Unternehmen regelmäßig Audits und Penetrationstests durchführen, um Schwachstellen in ihren Systemen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Von NIS2 betroffene Unternehmen müssen somit eine klare Cybersicherheitsstrategie entwickeln, die unter anderem auf den Schutz ihrer Netzwerke, Daten und Systeme abzielt. Zusätzlich sind diese Unternehmen dazu verpflichtet, ein wirksames Krisenmanagement einzurichten. Dieses beinhaltet die Fähigkeit, auf Sicherheitsvorfälle schnell und strukturiert zu reagieren sowie einen Plan zur Schadensbegrenzung und Wiederherstellung der betroffenen Systeme zu haben. Zu den neuen Anforderungen zählen auch entsprechende Mitarbeiterschulungen, um ein stärkeres Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken zu schaffen.

NIS 2 - Erweiterter Anwendungsbereich

Erweiterter Anwendungsbereich

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der ursprünglichen NIS-Richtlinie und NIS2 ist der erweiterte Anwendungsbereich. Während NIS1 sich hauptsächlich auf kritische Infrastrukturen wie Energie, Gesundheit und Verkehr konzentrierte, erfasst NIS2 eine breitere Palette von Unternehmen und Sektoren. Neu in den Anwendungsbereich aufgenommen wurden unter anderem Anbieter von Cloud-Diensten, Rechenzentren, digitale Kommunikationsdienste und die Lieferketten dieser Unternehmen. Auch der öffentliche Sektor, etwa Regierungsstellen, die sensible Daten verwalten, wird nun von den Anforderungen der NIS2 erfasst. Unternehmen, die als „wesentlich“ oder „wichtig“ eingestuft werden, müssen die erhöhten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Für kleinere Organisationen, die eine Schlüsselrolle in der digitalen Infrastruktur spielen, gelten ebenfalls strengere Vorgaben.

NIS 2 - Betroffene Unternehmen

Welche neuen Unternehmen sind betroffen?

Unter NIS2 fallen nun viele Unternehmen, die zuvor nicht verbindlich von Cybersicherheitsvorschriften betroffen waren. Dazu gehören insbesondere Betreiber digitaler Plattformen, wie E-Commerce-Unternehmen und soziale Netzwerke, aber auch Anbieter von Cloud-Infrastrukturen, die für viele andere Unternehmen unverzichtbar geworden sind. Ebenso betrifft die Richtlinie nun Internet- und Telekommunikationsdienstleister, IT-Sicherheitsanbieter sowie Hardwarehersteller, deren Produkte Teil kritischer Infrastrukturen sind. Auch der Bereich der Finanzdienstleistungen, einschließlich Banken, Versicherungen und Finanzinstitute, die schon strengere eigene Regulierungen hatten, wird nun durch NIS2 zusätzlich abgedeckt. Dies sorgt dafür, dass nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch die Unternehmen, die digitale Dienstleistungen ermöglichen, deutlich stärker in den Fokus der Cybersicherheitsvorgaben rücken.

Die ursprüngliche NIS-Richtlinie wurde 2016 von der Europäischen Union verabschiedet, um den Schutz kritischer Infrastrukturen und IT-Systeme in Europa angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Cyberangriffen zu stärken. Ihr Ziel war es, als erster, europaweiter Ansatz die Cybersicherheitsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und für mehr Transparenz bei Cyberangriffen und IT-Sicherheitsvorfällen in wichtigen Sektoren wie Energie, Transport und Gesundheit zu sorgen.

Obwohl die ursprüngliche NIS-Richtlinie einen wichtigen Grundstein legte, traten im Laufe der Zeit verschiedene Schwächen und Lücken zutage. Die fortschreitende Digitalisierung und das exponentielle Wachstum vernetzter Geräte und digitaler Dienste machten es notwendig, die Richtlinie anzupassen. Besonders die zunehmende Komplexität von Cyberangriffen und die ungleichmäßige Umsetzung der NIS-Vorgaben in den EU-Mitgliedstaaten erforderten eine Überarbeitung.

Die NIS2 schließt mehrere Lücken, die in der ursprünglichen NIS-Richtlinie offengeblieben sind und verschärft die Anforderungen für eine effektivere Cybersicherheit. Ein zentraler Unterschied besteht darin, dass NIS2 eine breitere Palette von Sektoren und Unternehmen abdeckt. Denn während NIS1 sich vor allem auf kritische Infrastrukturen wie Energie und Transport konzentrierte, schließt NIS2 nun auch Sektoren wie die öffentliche Verwaltung, digitale Dienste sowie deren Lieferketten mit ein. Darüber hinaus verlangt NIS2 strengere Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle und setzt höhere Standards für die Reaktion auf Bedrohungen. Eine weitere Änderung ist die Einführung von Sanktionen für Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, was NIS2 zu einer weitaus durchsetzungsfähigeren Richtlinie macht.

Mit der NIS2-Richtlinie wird zusätzlich die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessert. Denn eine der großen Schwächen der ursprünglichen NIS-Richtlinie war die uneinheitliche Umsetzung in den verschiedenen Ländern, was zu unterschiedlichen Sicherheitsniveaus führte. Die NIS2-Richtlinie setzt nun auf ein harmonisiertes Vorgehen und verstärkt so nicht nur die Zusammenarbeit, sondern auch den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Unternehmen. Auch im Bereich der Durchsetzung bringt NIS2 wesentliche Verbesserungen. Die Einführung von strikten Sanktionen für Verstöße sorgt dafür, dass Unternehmen Cybersicherheitsmaßnahmen ernster nehmen und NIS2 implementieren müssen. Ohne Schlupflöcher kann die NIS2-Richtlinie sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene besser gegen Cyberangriffe gewappnet sind.

Was müssen Unternehmen tun, um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen?

Um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen, sollten Unternehmen einen klaren, strukturierten Ansatz verfolgen. Der erste Schritt besteht in einer umfassenden Risikobewertung. Dabei werden Schwachstellen in der IT-Infrastruktur identifiziert und potenzielle Bedrohungen für Unternehmensdaten analysiert. Auf Basis dieser Ergebnisse müssen gezielte Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden.

Wichtige Sicherheitskontrollen und Netzwerkschutz

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Einführung von Zugangskontrollen, der Einsatz von Verschlüsselungstechnologien und der Schutz von Netzwerken. Unternehmen sollten außerdem einen detaillierten Incident-Response-Plan entwickeln. Dieser Plan legt fest, wie im Falle eines Sicherheitsvorfalls vorzugehen ist. Er sollte klare Verantwortlichkeiten definieren, Kommunikationswege festlegen und Maßnahmen zur Wiederherstellung betroffener Systeme und Daten enthalten. Regelmäßige Tests des Plans sind entscheidend, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.

Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Technisch sollten Unternehmen ihre IT-Systeme auf den neuesten Stand bringen. Dazu gehört der Einsatz fortschrittlicher Sicherheitslösungen wie Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS) und Sicherheitsinformations- und Ereignismanagement-Systemen (SIEM). Regelmäßige Software-Updates und effektives Patch-Management sind notwendig, um bekannte Schwachstellen zu schließen.

Organisatorisch müssen Unternehmen ihre internen Prozesse anpassen, um den neuen Compliance-Anforderungen zu entsprechen. Dazu gehört die Einführung von Sicherheitsrichtlinien, die Schulung der Mitarbeiter in Cybersicherheitsfragen und die Implementierung eines kontinuierlichen Überwachungsprozesses. Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass alle Mitarbeiter stets über aktuelle Bedrohungen und Sicherheitspraktiken informiert sind.

Nachweise und Dokumentation zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie

Unternehmen sollten zudem alle relevanten Dokumente und Nachweise, die die Einhaltung der NIS2-Richtlinie belegen, stets aktuell halten. Diese Dokumente müssen auf Anfrage der Aufsichtsbehörden bereitgestellt werden können. Durch diese Maßnahmen schaffen Unternehmen nicht nur eine robuste Sicherheitsstruktur, sondern sind auch optimal gegen zukünftige Cyberbedrohungen gewappnet.

 

Potenzielle Weiterentwicklungen von NIS2

Die Entwicklung der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit ist mit NIS2 noch lange nicht abgeschlossen. Um den sich stetig wandelnden Anforderungen im Bereich Cybersicherheit gerecht zu werden, wird auch die NIS2-Richtlinie in Zukunft kontinuierlich angepasst werden müssen. Zukünftige Versionen könnten strengere Anforderungen an Sicherheitsarchitekturen und -praktiken von Unternehmen stellen, um den steigenden Cyberrisiken besser zu begegnen.

Einbindung neuer Technologien

Die Integration neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Quantencomputing wird ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, damit die Richtlinie stets aktuell und relevant bleibt. Diese Technologien könnten sowohl zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen als auch zur Erhöhung der Bedrohungen beitragen, weshalb ihre Berücksichtigung in der Weiterentwicklung der Richtlinie notwendig ist.

Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Meldung

Ein weiterer potenzieller Bereich für die Erweiterung der NIS2-Richtlinie ist die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die grenzüberschreitende Meldung und Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen wäre ein bedeutender Fortschritt im Bereich der Cybersicherheit.

Sektorenspezifische Anforderungen

Darüber hinaus könnten zukünftige Versionen der Richtlinie zusätzliche regulatorische Anforderungen für spezifische Sektoren oder technologische Entwicklungen festlegen. Dies wäre notwendig, um die Sicherheit auch in aufstrebenden und innovationsgetriebenen Bereichen zu gewährleisten.

 

Cybersicherheit: Europäische und globale Trends

Die NIS2-Richtlinie ist Teil eines größeren europäischen und globalen Trends hin zu verstärkten Cybersicherheitsmaßnahmen. Auf europäischer Ebene wird die NIS2-Richtlinie durch andere wichtige Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Cybersecurity Act ergänzt, die einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Schutz von Daten und Netzwerken schaffen. International betrachtet, reflektiert NIS2 die wachsende Bedeutung von Cybersicherheit als globales Anliegen, das in vielen Ländern durch nationale Gesetzgebungen und internationale Abkommen unterstützt wird.

Die Globalen Trends umfassen die zunehmende Zusammenarbeit zwischen Staaten und Organisationen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und zur Verbesserung der Cyberresilienz. Initiativen wie die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und dem Forum of Incident Response and Security Teams (FIRST) setzen weltweite Standards, die den Ansatz von NIS2 beeinflussen und unterstützen.

In einem zunehmend vernetzten und digitalisierten Umfeld zeigt sich folglich, dass harmonisierte und abgestimmte Sicherheitsstrategien sowohl auf europäischer als auch auf globaler Ebene notwendig sind, um effektiven Schutz und Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu gewährleisten.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um die NIS2 Richtlinie zu erfüllen, müssen betroffene Unternehmen proaktive Schritte unternehmen, um ihre Cybersicherheitsstrategien zu stärken. Am Anfang aller Maßnahmen steht eine gründliche Risikobewertung, denn wer die Schwachstellen in der bestehenden IT-Infrastruktur nicht kennt, kann diese auch nicht gezielt eliminieren. Die Implementierung von Sicherheitskontrollen sowie die kontinuierliche Aktualisierung der Ergebnisse, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und die Entwicklung eines umfassenden Incident-Response-Plans sind weitere essenzielle Maßnahmen. Und nur wer alle Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich überwacht, überprüft und für Audits ordentlich dokumentiert, hält die NIS2-Vorgaben ein. Die digitale Welt ist hoch dynamisch und gerade im Bereich der Cybersicherheit gibt es ständige Neuentwicklungen. Wer NIS2 ernst nimmt, bleibt auf dem Laufenden und nimmt sogar an branchenspezifischen Initiativen teil, um bewährte Praktiken zu übernehmen und stets am Puls der Zeit zu sein.

Fazit

Unternehmen, die über einen langen Zeitraum hinweg neue Technologien und Sicherheitsstandards ignoriert haben, stehen jetzt vor einer Herausforderung. Denn es reicht meist nicht aus, Budget bereitzustellen. Auch interne Prozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten stehen mit auf dem Prüfstand.

Sehen Sie es trotzdem positiv, denn neue Systeme und Prozesse können Arbeitsabläufe verbessern und effizienter machen. Und wenn Sie die Chance ergreifen, die eigene Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken, vergessen Sie nicht, es Ihren bestehenden und zukünftigen Kunden mitzuteilen! Egal ob Ihr Unternehmen unter die NIS2 Richtlinie fällt oder nicht – Kunden legen zunehmend Wert auf den Schutz und die Sicherheit ihrer Daten und suchen gezielt nach vertrauenswürdigen Partnern.

Marco Marcone Head of Marketing RNT Rausch

Marco Matthias Marcone


Head of Marketing, RNT Rausch GmbH

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